Das Tragen von orthopädischen Einlagen oder Schuhzurichtungen in Sicher-
heits-, Schutz- und Berufsschuhen ist nur unter bestimmten Kriterien gestattet.
Alle diese Schuhe müssen vor Zulassung eine Baumüsterprüfung durchlaufen.
Jeder Veränderung des Schuhs, also auch das Einlegen privater orthopädischer
Einlagen oder Frischesohlen, verändert das Baumuster des Schuhs. Dies hat zur
Folge, dass der geprüfte Status erlischt und das CE Zeichen seine Grundlage
verliert.
Es ist somit nicht zulässig private Einlagen oder Schuhzurichtungen so-
wie anderweitige Einlagen etc. in Ihren Sicherheitsschuhen zu nutzen!
Was ist die Lösung?
Viele Hersteller bieten Sicherheitsschuhe welche für die Einlagenversorgung zu-
gelassen sind an. Diese erkennen Sie an der Kennzeichung DGUV-112-191. Für die-
se Modelle ist die Anfertigung von speziellen Einlagen und Zurichtungen erlaubt.
Woher bekomme ich entsprechende Einlagen?
Diese erhalten Sie bei dem Orthopädieschuhmacher Ihrer Wahl. Dieser berät
Sie auch gerne vor Anschaffung der Sicherheitsschuhe über die Möglichkeit ei-
ner Kostenübernahme durch einen öffentlichen Träger.
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit unserem Partnerbetrieb:
Enrico Santoro Einlagen & Schuhtechnik
Feursstraße 19 a
82140 Olching
08142 / 655 57 82